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Verkaufbedingungen

Unsere schriftliche Offerte, sowie die Auftragsbestätigung sind - zusammen mit diesen Bedingungen - für unsere Lieferungen massgebend. Wir bitten Sie, Massen, Bearbeitung und Menge genau zu überprüfen, sowie die technischen Details. Diese Bedingungen gelten auch für Lagerbezüge ohne vorausgehende Auftragsbestätigung.

Preise
Die Preise können je nach Marktsituation auch während des Jahres geändert werden. Die Preise verstehen sich auf LKW geladen, ab Werk, exklusive MWSt. Das Aufladen auf Bahnwagen wird separat verrechnet.

Verpackung
EUR-Paletten sind mit der Transportfirma sofort auszutauschen oder zurückzubringen. Erfolgt kein Tausch oder Rückgabe, werden diese mit Fr. 26.-/Stk verrechnet. Einwegpaletten werden mit Fr. 15.-/Stk. verrechnet.

Versand und Transport
Alle Sendungen sowie Franko-Lieferungen reisen auf Risiko und Gefahr des Abnehmers. Besondere Versicherungen sollen vom Kunden abgeschlossen werden. Der Ablad ist Sache des Kunden. Die Ware soll unmittelbar nach der Ankunft in Bezug auf Transportschäden überprüft werden. Nötigenfalls soll der Schaden in einem vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll aufgenommen werden. Die Transportfirma ist für Transportschäden verantwortlich zu machen und unsere Firma ist sofort zu benachrichtigen.

Reklamationen
Reklamationen hinsichtlich Menge, Qualität oder Bearbeitung müssen uns sofort schriftlich gemeldet werden, spätestens innert 8 Tagen. Beanstandete Stücke dürfen nicht versetzt werden. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber abgegebenen Muster können nicht beanstandet werden, da solche Abweichungen naturbedingt sind (SIA Norm 246, 2006).

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden in Offerte oder Auftragsbestätigung festgesetzt. Rechnungen sind im Normalfall in 30 Tage netto zu bezahlen. Andere besondere Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Bedingungen wird 5% Verzugszins verrechnet. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden unsere sämtlichen Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bliebt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Ongaro & Co SA.

Gerichstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Biasca TI.

Ongaro Graniti

Ongaro & Co SA
6705 Cresciano – Switzerland

tel +41 91 863 14 54 | fax +41 91 863 17 10
info@ongaro-graniti.ch

Azienda formatrice apprendisti Canton Ticino